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AUFDACHMONTAGE:

 

Bei der Aufdachmontage von PV-Anlagen wirkt sich der Vorteil der Hinterlüftung maßgebend vorteilhaft auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage und die Haltbarkeit der PV-Module aus. Dieses meist verwendete System wird mit Dachhaken im Dach verankert und mit Aluminium-Trägerprofilen verschraubt. 

 

 

AUFSTÄNDERUNG:

 

Die Aufständerung ist eine Gestellvariante für Flachdächer. Hier werden die Module mit einem Anstellwinkel von ca. 30° in Reihen hintereinander aufgestellt. Zu beachten sind dabei ausreichende Abstände zwischen den Reihen, um eine Teilverschattung der Module untereinander zu vermeiden. Als Verankerung im Dach ist vorzugsweise eine Verschraubung vorzusehen, da vorallem bei größeren Gebäudehöhen eine Beschwerung der Aufständerung mit Gewichten zu statischen Problemen führen kann. 

 

 

ANTIREFLEXSCHICHT:

 

Die Antireflexschicht der Zelle vermindert den Reflexionsanteil und bewirkt, dass möglichst viel Licht von der Zelle absorbiert wird. Zusätzlich kann auch die Verglasung mit einer Antireflexschicht versehen werden. Sie steigert somit die Energie-Effizienz des Solarmoduls.

 

 

ANLAGEN-NENNLEISTUNG:

 

Die Anlagennennleistung ist die Spitzenleistung der Anlage unter Standard-Test-Bedingungen (STP : Einstrahlung 1000W/qm, Zelltemperatur 25°C) und wird in KWp (kiloWatt-Peak) angegeben. Sie ist die Summe der einzelnen Nennleistungswerte der Module.

 

 

AMPÈRE:

 

Ampere steht für die Einheit (A) der Stromstärke (I), benannt nach seinem Entdecker André-Marie Amperè. Multipliziert mit der Spannung (U) in Volt (V) ergibt sie die Leistung (P) in Watt (W).

 

 

AC:

 

Diese Abkürzung steht für alternating current und somit für Wechselstrom. Bei netzgekoppelten PV-Anlagen z.B. wird der Gleichstrom der Solarmodule vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt.

 

 

ABSCHREIBUNG PV-ANLAGE:

 

Die Aschaffungskosten (netto) können jährlich mit 5% linear abgeschrieben und somit steuermindernd geltend gemacht werden. Im Jahr der Anschaffung ist eine Sonderabschreibung bis zu 20 % möglich. Zusätzlich kann im Jahr vor der Anschaffung eine sogenannte Anspar-Abschreibung in Höhe von max. 40% der Nettokosten gebildet werden. Somit entsteht bereits im Jahr vor der Installation ein Steuervorteil, der wiederum z.B. als Eigenanteil für eine Finanzierung genutzt werden kann.

 

 

 

>>SOLARTECHNIK- geNutztes Potential

 

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